Auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Stellung eines Umweltbeauftragten vorliegt, hat dessen Mitarbeit für das Unternehmen Vorteile!

Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken für die Führungsebene durch Zuweisung von Verantwortung, Durchführung von Schulung und Kontrolle aller Abläufe.

Vermeidung von betrieblichen Risiken aufgrund eventuell mangelnder Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzgesetzen.

Analyse und Ermittlung von Einsparpotentialen.

 


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